Transportvorschriften
Am 1.1.2024 traten für den Lufttransport von Gefahrgütern, wie Lithium Batterien,
die neuen Bestimmungen der IATA No. 65 in Kraft.
Nachzulesen hier in zusammengefasster Form in deutscher und englischer Sprache.
Eine gravierende Änderung betrifft den Ladezustand der Batterien beim Transport:
"Für UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt mit einer Nennenergie von mehr als 2,7 Wh gilt der Ladezustand von (<)30 % vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 als Empfehlung und wird ab dem 01. Januar 2026 dann verpflichtend eingefordert."
"Für UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt mit einer Nennenergie bleibt der Ladezustand von (<)30 % eine Empfehlung."
1.11.2023 Informationen zu laufenden Anpassungen in den Lithium-Transportbestimmungen 2023 IATA Lufttransport:
Die IATA hat Mitte Oktober den 2. Zusatz zu den Gefahrgutvorschiften 2023 veröffentlicht. Viele Änderungen betreffen wieder Lithium-Batterien. Unter anderem wurden zahlreiche Abweichungen der Luftfahrtunternehmen geändert, neue sind hinzugekommen. Siehe Beschluss der EU. Eine Änderung in 2.3.5.8.1 betrifft mitgeführte Geräte im aufgegebenen Gepäck, wie z. B. AirTags. Ungewöhnlich ist, dass die IATA dies bereits veröffentlicht, obwohl die ICAO dies noch nicht umgesetzt hat. In verschiedenen Gremien wurde diskutiert, die Gepäck-Ortungsgeräte auch während des Fluges in eingeschaltetem Modus zu akzeptieren.
Im von der EU verabschiedetem Beschluss nachlesen
ADR Landtansport: Interpretation der Änderung in der P903 (2) ADR 2023
"Zusätzlich für Zellen oder Batterien von mindestens 12 kg mit einem widerstandsfähigen, stoßfesten Gehäuse ......."
Dies bedeutet nicht, dass z. B. 4 Lithium-Batterien mit je 3 kg Bruttomasse (= 12 kg) auch unter der P903 (2) ab-
gewickelt werden könnten; was ja so nicht gedacht ist.
Der obige Gesetzestext bezieht sich auf eine Batterie / Zelle.
Somit kann eine einzelne Batterie / Zelle mit 12 kg Bruttomasse unter P903 (2) abgewickelt werden.
Es war nicht beabsichtigt, eine Einschränkung auf eine einzelne Batterie / Zelle für den Transport zu machen.
Am 1.1.2023 traten für den Transport von Gefahrgütern, wie Lithium Batterien,
neue Bestimmungen in Kraft; für den Lufttransport IATA No. 64, für den Land-
Transport die ADR 2023 mit der 29. Änderungsverordnung.
Info über Neuerungen:
IATA No. 64 (Lufttransport) und ADR 2023 (Landtransport) für Lithium Batterien
- Wegfall der Telefonnummer auf der rot-weiß schraffiertem Lithium Batterien
Kennzeichnung für kleine Lithium Batterien.
- Die Übergangsfrist für bestehende Kennzeichen ist bis zum 31.12.2026.
Diese Regelung gilt sowohl für UN3090/UN3091 als auch für UN 3480/3481.
ADR 2023
- Eine Prüfzusammenfassung muss zur Verfügung gestellt werden, um nachzuweisen,
dass es sich bei den Lithiumbatterien um einen geprüften Typ nach UN 38.3 handelt.
Diese Verordnung besteht schon lange, wird von uns konsequent umgesetzt und an
Sie, unsere Kunden, kommuniziert.
Da sich Vorschriften ständig ändern können, empfehlen wir, vor einer Transportab-
wicklung, die aktuellen Bestimmungen zu überprüfen.
DYNAMIS Zusammenfassung UN-Transportvorschriften für Lithium 2023
Wir unterstützen Sie gerne mit konkreter Information.
Am 1.1.2022 sind die IATA Transportbestimmungen Nr. 63 für Gefahrgüter
im Luftverkehr in Kraft getreten.
Info über eine wichtige Neuerung:
IATA DGR 2022 - Teil II für UN 3090 und UN 3480 wird gestrichen
mit dreimonatiger Übergangsfrist bis Ende März 2022
Die IATA als Verband der Linienluftfahrtunternehmen hat in der 63. Ausgabe der
IATA DGR 2022 den Teil II der VA 965 für UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien und
den Teil II der VA 968 für UN 3090 Lithium-Metall-Batterien ersatzlos gestrichen.
Gültig wird diese neue Regelung ab 1. April 2022.
Dies bedeutet, dass kleine Lithium-Zellen und -Batterien ohne Ausrüstung nun nur
noch nach IB der jeweiligen Verapckungsanweisungen im Luftverkehr versandt
warden dürfen. Die Vesandabwicklung ist außerdem nur durch ausgebildetes Personal
(PK1/PK2) mit gültigem ICAO TI / IATA DGR Zertifikat zulässig!
Für die Versandvorbereitung von Lithium-Zellen und -Batterien nach Teil II genügten
bisher die ausreichenden Anweisungen nach 1.6 der IATA DGR.
Für Teil IB ist eine ICAO TI/IATA DGR Gefahrgut-Schulung mit Prüfung erforderlich.
Nach bestandener Prüfung erhält man ein Zertifikat, das zwei Jahre Gültigkeit hat.
Die Personen, die Teil IB verpacken und die Personen, die die Versanderklärung
für Teil IB schreiben, benötigen eine solche Schulung.
Die ADR-Bestimmungen Nr. 28 (1.1.2021) für den Landtransport per LKW
bleiben auch in 2022 gültig.
Da sich Vorschriften ständig ändern können empfehlen wir, vor einer
Transportabwicklung die aktuellen Bestimmungen zu überprüfen.
Am 1.1.2021 traten für den Transport von Gefahrgütern wie Lithium Batterien
neue Bestimmungen, für Luftfracht IATA Nr. 62, für den Landtransport die ADR
mit der 28. Änderungsverordnung, in Kraft.
Die Änderungen betreffen z. B. den Transport von Groß-Batterien (IATA Sonder-
bestimmung A88), defekten Batterien (ADR SV376, IATA SP A154) und neue
Regelung für Daten-Logger (Trackinggeräten am Transportgut) (ADR Abschnitt
5.5.4, SV390, P903(5). Sie beinhaltet kleine Änderungen in Formulierung von
"in Ausrüstung verbauten Batterien" und Gefahrgutaufklebern.
Zum 1.1.2019 sind mit der 60. Ausgabe die neuen IATA Luftfracht-
Transportbestimmungen für Gefahrgüter in Kraft getreten.
Ebenfalls ab 2019 gelten die durch Sondervorschriften erweiterten Regularien
der ADR 27. Ausgabe für den Landtransport.
In unserer Information erhalten Sie eine Übersicht über die Transport-
vorschriften für den allgemeinen Transport von Lithium Batterien Stand 1.1.2019.
Zum 1.1.2018 sind mit der 59. Ausgabe die neuen IATA Luftfracht-
Transportbestimmungen für Gefahrgüter in Kraft getreten.
Ebenfalls zum 1.1.2018 liegt dazu ein 1. Addendum vor.
Die wichtigsten Änderungen und Anpassungen in der 59. Ausgabe finden
Sie hier (pdf). Die Inhalte des 1. Addendum können hier (pdf) abgerufen
werden.
Neben wieder zahlreichen geänderten Abweichungen der Luftfverkehrs-
unternehmen gibt es eine neue Regelung für das Passagiergepäck.
Ab dem 1.1.2017 tritt eine Änderung der Gefahrgutvorschriften
für den Straßentransport (ADR) von Lithium Batterien in Kraft.
In unserer Information erhalten Sie eine Übersicht über die Transport-
vorschriften für den Transport von Lithium Batterien Stand 1.1.2017.
Transportbestimmung für den Lufttransport von Lithium Batterien finden
Sie nachstehend.
Am 1.4.2016 sind neue Luftfracht-Transportbestimmungen
der IATA für Lithium Batterien in Kraft getreten.
Versenden Sie unsere Lithium Produkte per Luftfracht weiter?
Informieren Sie sich bitte über die neuen Transportbestimmungen.
Info-pdf zu Neuerungen.
Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße
Das Bundesverkehrsministerium verweist auf den Bundesanzeiger mit der
"Neufassung des Europäischen Übereinkommens für die internationale Beförderung
von gefährlichen Gütern auf der Straße" ADR (11,3 MB)
Geltende Fassung 1. Januar 2015
UN Prüfkriterien für Lithium Batterien
Auszug aus dem Handbuch der BAM Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung
Beförderung gefährlicher Güter - Prüfungen und Kriterien
5. Ausgabe ST/SG/AC10./11/Rev.5
Vereinte Nationen New York und Genf 2009
Deutsche Übersetzung 2015